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Österreich beschließt Erneuerbare-Energien-Ausbaugesetz (EAG)

Die österreichische Regierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass alle Erdgasnetze bis 2030 einen Mindestanteil an Biomethan enthalten müssen.

Die österreichische Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der alle Betreiber von Erdgasnetzen in Österreich dazu verpflichten wird, bestimmte Anteile von Biomethan in Ihren Netzen nachweisen zu müssen. Das eröffnet erhebliche Chancen für Betreiber bestehender Biogasanlagen in Österreich und dürfte selbst im Bereich von neu zu errichtenden Biogasanlagen für einen deutlichen Nachfrageanstieg sorgen, die dann direkt als Biomethaneinspeiseanlagen geplant werden dürften.

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Das „Erneuerbare-Gas-Gesetz“ sieht vor, dass Betreiber von Gasnetzen im Jahr 2024 0,35%, im Jahr 2025 0,95%, im Jahr 2026 1,7%, im Jahr 2027 3,05%, im Jahr 2028 4,84%, im Jahr 2029 7,10% und 2030 9,75% jedoch mindestens 7,5TWh. Bis 2035 soll die Quote weiter steigen auf dann 15TWh, was dann in etwa 20% Anteil Erneuerbarer Gase im Gasnetz entsprechen würde.

Darüber hinaus haben Biogasanlagenbetreiber einen gesetzlichen Anspruch auf Abnahme Ihres Biomethans und Gasnetzbetreiber, die die Vorgabe zur Beimischung nicht erfüllen können, müssen 15ct./kWh als Ausgleichsbetrag bezahlen. Dies stellt  somit sozusagen die Obergrenze des erzielbaren Preises für das produzierte Biomethan dar. Die Marktpreise in Deutschland liegen derzeit bei ca. 9,5 bis 12,5 ct/kWh Biomethan. Bei Produktionskosten von ca. 6-9 ct/kWh Biomethan ergibt sich somit eine Gewinnspanne von 0,5 bis 3,5 ct./kWh oder 5 bis 30%.

Biogas-Nutzungstechnologie

Für Netzbetreiber zur Erfüllung des neuen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) kann Bright sowohl bestehende Biogasanlagen mit maßgeschneiderten Systemen zur Biomethanaufbereitung und CO2-Verflüssigung ausstatten als auch solche Systeme für komplett neue Biogasanlagen anbieten. Unsere Anlagen wurden von Bright selbst entwickelt und werden (bis auf Spezialkomponenten, die wir von namhaften  Zulieferern beziehen) stammen aus unserer eigener Produktionsstätte. Ein vollständig integriertes System perfekt aufeinander abgestimmter Anlagenteile, die es Ihnen ermöglicht schnell und mit äußerst wenigen Schnittstellen Ihre Biomethan- und CO2-Produktion zu starten und Ihrem Gasnetzbetreiber bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu helfen.

Bright bietet Biogasaufbereitungsanlagen im Leistungsbereich von 100 bis 12.000 Nm³/h und CO2-Verflüssigungsanlagen im Bereich von 300 bis 8.000 kg/h. Im Bereich der Biomethanaufbereitungsanlagen bietet Bright Systeme mit extrem niedrigen Stromverbräuchen ab 0,17kWh/Nm³. Bei der CO2-Verflüssigung erreichen unsere Systeme leicht 0,22 kWh/kg.

Eigene & schnelle Lieferung

Mit Lieferzeiten von 6-9 Monaten für Biomethanaufbereitungsanlagen und 11-13 Monaten für CO2-Verflüssigungsanlagen von der Auftragsvergabe bis zur Inbetriebnahme der Anlagen, steht Ihnen mit Bright ein leistungsstarker, erfahrener Partner zur Realisierung Ihres Biomethanprojekts zur Seite, der Sie auch bei Erlangung notwendiger Genehmigungen, der Vermarktung der Produkte Biomethan und flüssigem CO2 (in Industriestandard oder Lebensmittelqualität) und nicht zuletzt während des Betriebs Ihrer Anlage tatkräftig unterstützend zur Seite steht.

Biogasaufbereitung als Dienstleistung

Eine Besonderheit, die Bright endgültig von den meisten Marktbegleitern abhebt, ist die Möglichkeit des sog. „Biogasaufbereitung als Dienstleistung“ Modells. Bei diesem Modell baut Bright nicht nur die Anlagen, sondern investiert auf eigene Kosten in die Anlagen, betreibt diese eigenständig und schließt mit Ihnen dazu einen Rohgasabnahmevertrag mit äußerst interessanten Konditionen mit Ihnen ab. Sie können sich dann auf die Produktion des Rohgases konzentrieren und Bright als Ihr Partner übernimmt den Rest für Sie.

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Besuchen Sie uns auch an unserem Stand auf der IFAT München: Halle A4, Stand 240 oder auf anderen Veranstaltungen, an denen Bright in den kommenden Monaten teilnimmt.