Was sagt die Politik / was ist das politische Ziel in Deutschland zu Biomethan?
Die Bundesregierung hat sich dazu bekannt, die deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 deutlich zu senken und die Erneuerbaren Energien im Stromsektor bis dahin auf 65 % auszubauen. Das wird ohne einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht möglich sein. Dazu wurden in Deutschland in den letzten Jahren verschiedene Gesetze verabschiedet. Einige Beispiele:
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Für Betreiber von Bestands- BHKW und damit einhergehender Wärmenutzung ist das Inkrafttreten des BEHG Ende 2019 durchaus von Bedeutung. Mit dem BEHG wird eine Bepreisung von CO2 für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gegenüber der früheren Energieeinsparverordnung wird Biomethan nun deutlich besser angerechnet. In das Erdgasnetz eingespeistes und dann im Gebäude kaufmännisch-bilanziell verbrauchtes Biomethan wurde bisher mit dem gleichen PEF berechnet wie Erdgas (1,1). Jetzt wird sein ökologischer Vorteil berücksichtigt und es darf beim Einsatz in Brennwertkesseln mit 0,7 und beim Einsatz in KWK-Anlagen (inkl. Brennstoffzellen) mit 0,5 angerechnet werden.
Auch können nur Teile der bezogenen Gasmengen als Biomethan kontrahiert sein, dieses wäre dann bei der primärenergetischen Berechnung nur anteilig zu berücksichtigen. Der Bezug von Biomethan muss vom Lieferanten bestätigt und innerhalb von zwei Monaten nach Fertigstellung des Gebäudes der zuständigen Behörde (i. d. R. der unteren Baubehörde) vorgelegt werden. Die Rechnungen des Biomethan-Lieferanten sind über insgesamt 15 Jahre für jeweils fünf Jahre aufzubewahren.
Auch für im räumlichen Zusammenhang erzeugtes Biogas verbessert sich der PEF – von ehemals 0,5 auf jetzt 0,3. Auch strebt die Politik eine höhere Umsetzung von Bioenergie im Kraftstoffsektor an.
In einem Sektor – dem Verkehrssektor – ist eine Bewertung der Treibhausgas(THG)-Einsparung bereits umgesetzt und sorgt beispielsweise dafür, dass Biomethan aus Abfallbiogasanlagen wettbewerbsfähig ist. Die Neugestaltung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) im Jahr 2018 könnte – in Abhängigkeit von der nationalen Umsetzung – dafür sorgen, dass zukünftig die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan für den Verkehrssektor eine größere Bedeutung erhält.